Bootsordnung Wisseler See

  1. Aufgenommen werden kann jedes volljährige Vereinsmitglied des ASV-Gut Bitt Wissel e.V..
  2. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
  3. Alle Boote, auch die keinen Liegeplatz benötigen, sind beim Bootswart (Tel. 015258471445 od. bootswart@asv-gutbitt.de) anzumelden. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
  4. Der Bootsliegeplatz kostet ab 2024 20,– €/J.. Für Bootseigentümer und Mitbenutzer die vom Boot, Bellyboot oder geslippten Boot aus angeln, bezahlen ab 2024 15,– €/J..
  5. Die Beitragszahlung ist ausschließlich durch Bankeinzug, zum 15. März jeden Jahres möglich.
  6. Es wird ein Bootsfischereierlaubnisschein ausgestellt, der während der Bootsfischerei mit zuführen ist. Dieser verliert seine Gültigkeit, wenn der Beitrag nicht entrichtet wird, und ist in diesem Fall umgehend zurückzugeben.
  7. Durch Zahlung des Jahresbeitrags erwirbt der der Bootseigentümer kein Eigentumsrecht am Bootssteg. Der Bootssteg ist Eigentum des ASV „Gut Bitt“.
  8. Die Fischerei vom Boot aus ist ausschließlich volljährigen Vereinsmitgliedern des ASV „Gut Bitt“ gestattet. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist eine volljährige Begleitperson erforderlich.
  9. Alle Boote sind mit einer Nummer des Bootsliegeplatzes und einem vorangestellten W (für Wissel) deutlich lesbar beidseitig am Boot zu kennzeichnen. Das Angeln aus einem Boot ohne Kennzeichnung ist nicht gestattet. Die Boote müssen ausreichend am Bootssteg verankert werden (Kette mit Schloss o.ä.) und sind gegen Witterungseinflüsse ausreichend zu sichern.
  10. Die Kosten für eine ggf. notwendige Bergung eines Bootes trägt der Bootseigentümer.
  11. Jedes Boot ist durch eine ausreichende Versicherung gegen Haftpflichtschäden zu versichern. Durch das Boot verursachte Schäden müssen vom Bootseigentümer übernommen werden.
  12. Zulässig sind Holzboote, Metall-oder Kunststoff- /GFK-Boote oder auch Schlauchboote mit mindestens zwei Luftkammern. Die max. Länge beträgt 3,75 m und die max. Breite 1,50 m. Ebenfalls zulässig sind Bellyboote oder portable Boote, die o.a. Eigenschaften besitzen und keinen Liegeplatz am Wisseler See haben. Für Bellyboote, Schlauchboote und getraillerte Boote sind einmalig 20,– € und 10,– € pro Jahr zuzahlen und beim Bootswart anzumelden. In allen Wasserfahrzeugen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind oder dies durch Benutzungsvorschriften festgelegt ist.
  13. Das Schleppangeln vom Boot aus, ohne Motorkraft, ist gestattet. Beim Fischen vom Boot aus ist ein Abstand zur Absperrung des Strandbades Wissel und von den privaten Grundstücken an der Mühlenstraße sowie vom Grundstück der Seglergemeinschaft von mindestens 50 m einzuhalten.
  14. Die Benutzung von Elektromotoren ist gestattet.
  15. Der Bootsangler hat auf die Uferangler Rücksicht zu nehmen, sie nicht zu belästigen oder zu behindern.
  16. Während einer Segel- od. Ruderveranstaltung auf dem Wisseler See sollen die Bootsangler die Veranstaltung nicht stören und nur in Ufernähe ankern. Die Wasserfahrzeuge haben zueinander stets ausreichend Abstand zu halten.
  17. Jede Veränderung (z.B. Entfernen eines Bootes, neues Boot, Besitzerwechsel, usw.) oder auch Schäden am Steg oder ähnliches ist dem jeweiligen Vorstand umgehend anzuzeigen.
  18. Die Kündigung des Bootsliegeplatzes (für das folgende Jahr) ist zum 31.12. jeden Jahres möglich.
  19. Jeder Bootseigentümer haftet für alle Schäden selbst, die von ihm und von Benutzern seines Bootes sowie durch sein Boot verursacht werden und stellt den Verein und die Pachtgemeinschaft wie auch den Kreis Kleve und die Freizeitpark Wisseler See GmbH von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit seinem Boot erhoben werden.

Ergänzung Bootsordnung Wisseler See             Stand: 01.02.2006

Vorfüttern, Füttern am Wisseler See

Das Anfüttern per Boot, Bellyboot, ferngesteuerten Anfütterungsbooten, Schwimmen, Tauchen oder sonstige außergewöhnliche Methoden sind untersagt. Ausgenommen sind Angler die tatsächlich vom Boot aus fischen. Ansonsten gilt folgende Regelung: Angeln und Füttern nur per Handwurf vom Ufer aus.

Das “Vorfüttern” bzw. “Anfüttern” ohne zu fischen ist mit allen Futterarten, insbesondere mit Bollies, Mais etc. verboten.

Das Schleppfischen mit zwei Ruten vom Boot aus ist erlaubt, jedoch ist dabei kein Motor jedweder Art oder ein Antrieb außer der menschlichen Muskelkraft (rudern) erlaubt. Fahrten mit Elektromotor “ohne schleppen der Angeln” ist erlaubt.

Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand daraufhin, dass das Anfüttern mit Bollies, Pellets o.ä. Futtermaterial an allen Vereinsgewässern zu Testzwecken mit industriellem und/oder gewerblichem Hintergrund, strengstens verboten ist. Veröffentlichungen jeglicher Form u. Art (z.B. Bilder, Beschreibungen örtlicher Gegebenheiten usw.) in den verschiedenen Medien wie z.B. Internet oder speziellen Karpfenzeitschriften sind ohne schriftliche Genehmigung des Vorstandes nicht erlaubt.

Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Vereinssatzung geahndet. Unabhängig davon werden im Rahmen des Urheberrechtes Schadenersatzansprüche geprüft und ggf., erhoben.

ASV “Gut Bitt” Wissel e.V.

Der Vorstand

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