Gewässerordnung Altrhein

Gewässerordnung Griethausener Altrhein

Die Ausübung des Fischereirechts ist nur nach den Vorschriften des LFischG und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen erlaubt. Der befischbare Gewässerabschnitt (Pachtstrecke) erstreckt sich auf den Griethausener Altrhein zwischen Griethausener Fährdamm und der Sichtachse Kirchturm Lobith (NL) – Kirchturm Keeken. Das der Schleuse in Brienen vorgelagerte Gewässer gehört nicht zum Altrhein und darf nicht befischt werden. Die Grenze bildet die Linie: Äußere Ecke der langen Krippe – Johanna Sebus Denkmal.

Den Fischereiausübungsberechtigten ist das Angeln mit zwei Handangeln, bestückt mit je einem Angelhaken gestattet.
Mindestmaße: gesetzliche Mindestmaße
Schonzeiten: 15.02. – 31.05. Hecht; 01.04.-31.05. Zander, Rapfen, Barsch, Wels
01.04.-31.05. Verbot von Kunstköder und Köderfisch
Bleifisch, Pilker und Ködersenke sind verboten;
Beim Fischfang ist die Benutzung von Wasserfahrzeugen verboten.
Pro Angeltag dürfen entweder 2 Hechte, 2 Zander, 2 Karpfen oder 2 Barsche oder jeweils 1 + 1 entnommen werden.

Besondere Bedingungen: Zwischen Straße Spyck und Hochspannungsleitung am Ortsausgang Griethausen/Brienen dürfen an einem Tag entweder 2 Hechte oder 2 Karpfen (oder 1+1) gefangen werden. Auf dieser Strecke ist die Verwendung einer Köderfischsenke ebenfalls nicht erlaubt. Ebenso das Angeln mit Bleifischen, Pilkern oder ähnlichen Geräten ist auf der gesamten Strecke nicht gestattet.

Die Fischereiausübungsberechtigten haben einen Fangbericht zuführen und die dem Gewässer entnommenen Fische sofort darin einzutragen. Der ausgefüllte Fangbericht ist zu Jahresbeginn dem Vorstand des ASV Gut Bitt Wissel e.V. vorzulegen.

Das Aufstellen von Zelten (auch Angelzelte) und offenes Feuer (Lagerfeuer etc.) ist nicht gestattet.

Aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit ist die fischereirechtliche Nutzung innerhalb der im Lageplan farblich markierten Bereiche auszuschließen bzw. nur zeitlich eingeschränkt zugelassen. Im Frühjahr ist auf das Brutgeschäft der Vögel besondere Rücksicht zu nehmen, ebenso in den Wintermonaten auf durchziehende und überwinternde Wasservögel, insbesondere auf rastende Wildgänse.

Die Ufergrundstücke sind von Abfällen und Verunreinigungen frei zu halten, die vom Angelbetrieb ausgehen.

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