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Sie Interessieren sich für den Angelsport ?
Angelsportverein ASV “Gut Bitt” Wissel e.V.
Wie kann ich Mitglied werden?
Diese Informationen sollen als Unterstützung dienen, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Angelsportverein interessieren.

Wer kann Mitglied werden?
Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person , die das 10. Lebensjahr vollendet hat, nach erfolgreicher Antragstellung werden.
Welche Informationen braucht der Verein von mir?
-> Vorlage des gültigen Fischereischeins, ab 16 J. gesetzl. vorgeschrieben.
Die Sportfischerprüfung, die zum Erwerb des Fischereischeines erforderlich ist, kann auch bei uns ab 14 J. abgelegt werden.
-> Passbild, nicht älter als 2 Jahre; Bankverbindung (Girokonto) zur Abbuchung des Beitrags.
-> Bei Jugendlichen unter 18 Jahren wird das Konto des gesetzlichen Vertreters akzeptiert.
-> Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag, dieser gilt auch als Einzugsermächtigung. Das Formular ist beim Vorstand erhältlich
bzw. kann dort angefordert werden; es ist auch auf unserer Internetseite (s.u.) zum herunterladen oder zum ausdrucken vorhanden.
Bei Jugendlichen unter 18 J. ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
-> Alle Informationen werden nach DSGV (Datenschutzgrundverordnung) vertraulich behandelt !
Mitgliedsarten, Beiträge
-> Aktive Mitglieder sind natürliche Personen , die die Sportfischerei im Verein ausüben.
-> Passive Mitglieder erhalten keine Angelberechtigung, weil sie einerseits nicht angeln gehen möchten oder können, andererseits aber am Vereinsleben teilhaben wollen. Sie bezahlen daher einen niedrigeren Beitrag.
-> Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins unterstützt und sich
zu seinen Zielen bekennt, ohne selbst den Vereinssport auszuüben.
-> Die Beitragshöhe kann auf dem Aufnahmeantrag bzw. auf der Internetseite nachgelesen werden; sie wird bei Bedarf von
der Hauptversammlung neu festgelegt und bekanntgemacht. Bei Beitragsminderungsgrund (Schwb/Azubi o.ä.) bitte Nachweis!
-> Der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr (01. Januar bis 31. Dezember) muss bis spätestens 01. Februar entrichtet werden.
-> Kündigung der Mitgliedschaft ist nur bis zum 30.September des laufenden Jahres schriftlich möglich, andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
Für den Fischfang an den Vereinsgewässern gelten das Landesfischerei-Gesetz NRW (LfischG), die Landesfischerei-Ordnung NRW (LFischO) und das Natur- und Tierschutzgesetz in ihren jeweils aktuellen Fassungen.
Abweichende Bestimmungen zum Fischfang an den Vereinsgewässern sind in der Gewässerordnung des Vereins enthalten.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied?
Die Rechte und Pflichten jedes Mitglieds gehen aus der Satzung hervor, die jedem Mitglied ausgehändigt wird.
-> Die wesentlichsten Rechte sind:
Die aktiven Mitglieder haben das Recht, die Vereins- und Pachtgewässer zu beangeln, die Vereinsanlagen zu benutzen, alle Veranstaltungen des Vereins zu besuchen.
-> Die wesentlichsten Pflichten sind:
Zweck und Aufgaben des Vereins zu erfüllen und zu fördern; waidgerechte Ausübung des Fischfangs (siehe auch Gewässerordnung);
Anerkennung der Satzung und der Beschlüsse des Vorstands ; pünktliche Entrichtung des Beitrags.
Der unten stehende Personenkreis bildet den derzeitigen Vorstand des Vereins. Jeder Einzelne hilft Ihnen gerne weiter, falls Sie noch weitere Fragen haben sollten. Wir hoffen, Sie für die Mitgliedschaft im ASV “Gut Bitt” Wissel e.V. begeistert zu haben und würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.
Beachten Sie bitte auch unsere Internetseite : www.asv-gutbitt-wissel.de

1. Vorsitzender2. VorsitzenderGeschäftsführer1. KassiererJugendwart
Roland ReindersBernd TiedemannJürgen LehmannDetlef KampeClemens Janssen
Heinz-Seesing-Str. 16 Tillerstr. 26Friedrich-Ebert-Str. 16Grüttweg 14St. Lambertusstr. 31
47546 Kalkar47546 Kalkar47546 Kalkar46459 Rees47546 Kalkar
Tel.: 02824/2622Tel.: 01728841311Tel.: 02824/929504Tel.: 02851/1441Tel.. 02824/2910

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